
Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CWD Bausanierung & Recycling (nachfolgend „Unternehmer“) und ihren Auftraggebern über die Bereitstellung von Containern und die Entsorgung von Abfällen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Auftraggebers durch den Unternehmer zustande. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Unternehmer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Die Leistung des Unternehmers umfasst die Bereitstellung, Vermietung und Abfuhr von Containern. Die Wahl der Abladestelle obliegt dem Unternehmer, sofern der Auftraggeber keine konkreten Weisungen erteilt. Erteilt der Auftraggeber eine Weisung zur Abladestelle, trägt er sämtliche daraus entstehenden Folgen und Risiken.
§ 3 Bereitstellung und Abholung
Abweichungen von bis zu drei Stunden bei der Bereitstellung sowie von bis zu 48 Stunden bei der Abholung des Containers gelten als unwesentlich und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers. Für die Aufstellung eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum hat der Auftraggeber selbst für die Einholung einer etwaig erforderlichen behördlichen Genehmigung zu sorgen.
§ 4 Zufahrt und Aufstellplatz
Der Auftraggeber stellt dem Unternehmer einen geeigneten, ausreichend tragfähigen und frei zugänglichen Aufstellplatz zur Verfügung. Für Schäden an Wegen, Einfahrten, Plätzen oder sonstigen Flächen im Zuge der Anlieferung, Aufstellung oder Abholung haftet der Unternehmer nicht, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Beladung
Der Container darf höchstens bis zur Oberkante (Randhöhe) sowie nur bis zu dem für den jeweiligen Containertyp zulässigen Gewicht beladen werden. Gefährliche Abfälle dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers eingebracht werden. Für Schäden und Mehrkosten, die aus einer fehlerhaften oder unvollständigen Deklaration der eingebrachten Abfälle entstehen, haftet allein der Auftraggeber.
§ 6 Mietdauer und Entgelte
Die Mietdauer für den Container beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 14 Kalendertage ab Bereitstellung. Für jeden über diese Frist hinausgehenden Tag wird eine Standgebühr in Höhe von 1,00 € berechnet. Gebühren, die an der jeweiligen Abladestelle anfallen (z. B. Deponie- oder Recyclinggebühren), sind vom Auftraggeber zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu tragen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen des Unternehmers sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber länger als 14 Tage in Zahlungsverzug, ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
§ 8 Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das Amtsgericht bzw. Landgericht Trier zuständig.